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   BSG, 21.12.1955 - 3 RK 47/55   

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BSG, 21.12.1955 - 3 RK 47/55 (https://dejure.org/1955,7704)
BSG, Entscheidung vom 21.12.1955 - 3 RK 47/55 (https://dejure.org/1955,7704)
BSG, Entscheidung vom 21. Dezember 1955 - 3 RK 47/55 (https://dejure.org/1955,7704)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BSGE 2, 142
 
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Wird zitiert von ... (16)

  • BSG, 24.06.1969 - 3 RK 64/66

    Ruhen eines Krankengeldanspruchs wegen nicht rechtzeitiger Anzeige der Krankheit

    Das "Ruhen des Anspruchs" für die bis zum Tage der Meldung verstrichene Bezugszeit erschöpft sich darin, daß er für diese Zeit nicht zu Leistungen führt, daß also die Leistungsdauer um die Zeit, in welcher der Anspruch ruht, gekürzt wird (RVA AN 1942, 582, 583; Brackmann, a.a.O. Bd. II S. 434; Peters, a.a.O. Anm. 2 c zu § 189 RVO; vgl. auch BSG 2, 142, 147).
  • BSG, 28.07.1987 - 7 RAr 39/86

    Rückwirkende Abzweigung oder Auszahlung von Teilen des Arbeitslosengeldes als

    Eine auf die Erbringung von Ermessensleistungen gerichtete Leistungsklage nach § 54 Abs. 4 SGG - ist von Ausnahmefällen abgesehen - unzulässig (Anschluß an BSG von 21.12.1955 3 RK 47/55 = BSGE 2, 142, 148).

    In Fällen von Ermessensansprüchen gilt dies in der Regel nicht, da das Gericht grundsätzlich nicht befugt ist, ein der Verwaltung eingeräumtes Ermessen wahrzunehmen und leistungsmäßig selbst abschließend zu bestimmen, welches Ergebnis daraus folgt (vgl BSGE 2, 142, 148 ff).

    Die unmittelbare Verurteilung zur Erbringung einer gesetzlich von Ermessensausübung abhängigen Leistung ist deshalb nur ausnahmsweise möglich, zB wenn jede andere Entscheidung rechtswidrig wäre (Ermessensreduzierung auf Null, vgl BSGE 2, 142, 149; BSGE 9, 232, 239 [BSG 20.03.1959 - 3 RK 13/55]; BSG SozR 1200 § 48 Nr. 3; BSGE 57, 127, 133 [BSG 29.08.1984 - 1 RJ 82/83] = SozR 1200 § 48 Nr. 9) oder wenn wegen der streitigen Ermessensleistung bereits ein bewilligender Verwaltungsakt vorliegt und es nur um dessen Ausführung geht (vgl BSGE 50, 82, 83 [BSG 27.03.1980 - 10 RV 23/79] = SozR 1500 § 54 Nr. 40), bzw die Verwaltung ihr Ermessen bereits vollständig und rechtmäßig ausgeübt hat (vgl BSGE 53, 218, 221 [BSG 31.03.1982 - 4 RJ 64/81] = SozR 1200 § 48 Nr. 5).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.08.1998 - L 17 U 151/97

    Umfang einer bewilligten Wohnungshilfe; Instabiler Bruch des 1.

    Daraus folgt, daß eine mit der Anfechtungsklage verbundene Leistungsklage, wie sie hier vom Kläger erhoben worden ist, bei Ermessensentscheidungen - anders als bei Leistungen, auf die ein Rechtsanspruch besteht (vgl. § 54 Abs. 4 SGG) - in der Regel unzulässig ist (vgl. Schmidt a.a.O., S. 556; Meyer-Ladewig a.a.O., Rdn. 39 zu § 54; Zeihe, Kommentar zum SGG, Stand: 11/94, Anm. 2 A X 1 f) aa) vor § 54; BSG SozR 2200 § 1242 RVO Nr. 3; SozR 2200 § 1236 RVO Nr. 50; s.a. BSG SozR 1200 § 48 SGB I Nr. 12; BSGE 2, 142, 143; 9, 232, 239).

    Der Senat hat sich aber im Hinblick auf die Rechtsprechung des BSG, wonach in ähnlich gelagerten Fällen Klägervorbringen und Prozeßantrag (auch) als Begehren auf Verpflichtung der Beklagten zur erneuten - fehlerfreien - Ermessensentscheidung ausgedeutet worden ist (vgl. z.B. BSGE 2, 142, 148; BSG SozR 1200 § 48 SGB I Nr. 12; vgl. auch Schmidt a.a.O., S. 556), nicht gehindert gesehen, vorliegend das Klagevorbringen und den Klageantrag des Klägers dahingehend auszulegen, daß er jedenfalls auch eine - neue - Ermessensentscheidung der Beklagten über den geltend gemachten Anspruch - soweit er abgelehnt worden ist - begehrt, wie dies nunmehr auch in seinem vor dem Senat gestellten Hilfsantrag zum Ausdruck kommt.

    Vielmehr hat das SG mit der entsprechenden Verurteilung der Beklagten sein eigenes Ermessen in rechtlich unzulässiger Weise an die Stelle des Verwaltungsermessens gesetzt (vgl. dazu z.B. BSGE 2, 142, 149; BSG SozR 3-4100 § 55 a AFG Nr. 5; vgl. a. Meyer-Ladewig a.a.O., Rdn. 30 zu § 54; Zeihe a.a.O., Anm. 2 A X 1 f kk) vor § 54 und Rdn. 29 a zu § 54).

  • BSG, 31.01.1973 - 9 RV 286/72

    Dreifacher Betrag der Versorgungsbezüge für den Sterbemonat - Regeln für die

    Obwohl sie ein anderes Rechtsinstitut als das Ruhen (§ 65 BVG) ist (RVGE 10, 109, 110), läßt sie sich in gewisser Hinsicht mit diesem vergleichen; auch das Ruhen läßt den Anspruch als solchen, das "Stammrecht" , nicht untergehen (BSG 7, 187, 191; 20, 161, 163; für die Krankenversicherung; BSG 2, 142, 147).
  • LSG Hessen, 17.02.1982 - L 8 KR 636/81

    Krankengeld; Krankenversicherung der Rentner; Lohnfortzahlungsanspruch

    Das Ruhen eines Anspruchs bedeutet, daß er zwar besteht, aber wegen Vorliegens bestimmter Sachverhalte zur Zeit nicht realisierbar ist (vgl. Schmatz/Fischwasser, Vergütung der Arbeitnehmer bei Krankheit und Mutterschaft, 6. Auflage, Stand April 1981, Anm. II 1 zu § 189 RVO unter Hinweis auf BSG, Urteil vom 21. Dezember 1953 - 3 RK 47/55 - in E 2, 142; 27.2.1957 - 1 RA 94/56 - in E 5, 4; 14.5.1958 - 11/9 RV 1042/55 - in E 7, 187; 19.6.1963 - 3 RK 37/59 - in E 19, 179).
  • LSG Sachsen, 06.11.2001 - L 5 RJ 74/01

    Rücknahme von Verwaltungsakten; Pflicht zur Prüfung der Rentenberechnung;

    Das Gericht ist grundsätzlich nicht befugt, der Verwaltung eingeräumtes Ermessen wahrzunehmen und selbst abschließend zu bestimmen, welches Ergebnis daraus folgt (vgl. BSGE 2, Seite 142, 148 ff).
  • BSG, 30.01.1980 - 12 RK 40/78

    Heilbehandlungspflicht nach BVG 10 Abs 2

    Wie der Richter, selbst der Verfassungsrichter, hier der Entscheidung des Gesetzgebers nicht vorgreifen darf, sondern - gemäß dem Grundsatz der Gewaltenteilung (Art. 20 Abs. 2 GG) - dessen Ge- staltungsfreiheit zu achten hat, ist ihm aus dem gleichen Grunde auch verwehrt, in einen der Verwaltung vorbehaltenen Ermessensspielraum einzudringen, es sei denn, daß das Verwaltungsermessen rechtmäßig nur in einem ganz bestimmten Sinne ausgeübt werden kann, das Ermessen sich praktisch also auf eine einzige Entscheidung reduziert (vgl BSGE 2, 142, 148 f; Meyer-Ladewig, SGG % 54 Anm 31 mwN).
  • BSG, 23.06.1982 - 9b/8 RU 26/81

    Rechtsanspruch Unfallverletzter auf Berufshilfe; Förderung von Unfallgeschädigten

    Im Falle einer Rechtswidrigkeit wäre wohl die Verwaltung verpflichtet gewesen, unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu entscheiden (§ 131 SGG; z.B. BSGE 2, 142, 148 f.; 47, 278, 281 = SozR 1500 § 85 Nr. 1).
  • BSG, 15.10.1968 - 3 RK 66/67

    Verfügungsmöglichkeit über einen künftigen Rentenanspruch ( Altersruhegeld) -

    Das Ruhen des Krankengeldanspruchs hat nur zur Folge, daß dieser Anspruch zeitweilig wegen Vorliegens eines bestimmten Sachverhalts nicht zu erfüllen ist; es läßt den Anspruch als solchen aber bestehen (BSG 2, 142, 147 ).
  • BSG, 24.01.1990 - 2 RU 29/89
    entscheidung getroffen oder die für diese Entscheidung maßgebenden Gesichtspunkte nicht in der Begründung des Bescheides mitgeteilt, so führt dies allein zur Rechtswidrigkeit und Aufhebbarkeit des Bescheides (BSGE 57, 138, 144; 59, 157, 172; BSG SozR 1300 § 45 Nr. 32 mwN; s auch BSGE 2, 142, 148).
  • BSG, 11.11.1982 - 7 RAr 3/82

    Eingliederungsbeihilfe und Verwaltungsermessen

  • LSG Hessen, 14.11.1975 - L 5 V 205/71
  • BGH, 18.10.1961 - IV ZR 97/61

    Rechtsmittel

  • BSG, 28.08.1961 - 3 RK 65/56
  • LSG Hessen, 14.03.1973 - L 5 V 429/72

    Entscheidung zur Frage des Ermessensfehlers bei Erlaß eines Zugunstenbescheides,

  • BSG, 21.11.1961 - 3 RK 33/57
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